Leistungen, die wir außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen erbringen, müssen wir Ihnen privat in Anlehnung an die GOÄ in Rechnung stellen – wir dürfen nichts kostenlos anbieten, da wir sonst wegen unlauterem Wettbewerbs abgestraft werden. Zu den oben genannten Leistungen zählen z. B.: Kita-/Schulbescheinigungen